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Betreuungsbüro Niebling Rechtliche Betreuung · Viersen
Unser Angebot

Was ist rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann — etwa aufgrund einer Erkrankung, einer Behinderung oder einer altersbedingten Einschränkung.

Die Betreuerin handelt dabei im Interesse der betreuten Person und nur in den vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen. Ziel ist es, die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten.

Die rechtliche Grundlage bildet das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie §1814 ff. BGB.

Aufgabenbereiche

Was wir für Sie übernehmen

Je nach gerichtlichem Beschluss übernehmen wir folgende Aufgabenbereiche:

💰

Vermögenssorge

Verwaltung von Konten, Einkommen und Verbindlichkeiten. Beantragung behördlicher Leistungen. Wirtschaftliche Absicherung.

🏥

Gesundheitsfürsorge

Entscheidungen zu medizinischen Maßnahmen in Abstimmung mit Ärzten und Kliniken. Vertretung gegenüber Krankenkassen.

🏠

Aufenthaltsbestimmung

Organisation der Wohnsituation — Heimplatzsuche, Unterstützung bei Umzügen, Klärung von Wohnungsangelegenheiten.

📋

Behörden & Ämter

Vertretung bei Sozialleistungsanträgen, Behördenkorrespondenz und Wahrnehmung amtlicher Termine.

Wichtig zu wissen

Was wir nicht übernehmen

Rechtliche Betreuung ist keine Pflege, keine Haushaltshilfe und kein Fahrdienst. Wir ersetzen keine Angehörigen und keine Pflegekräfte.

  • Pflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Medikamentengabe)
  • Einkäufe, Fahrten, Begleitungen im Alltag
  • Gesellschaft leisten oder Freizeitgestaltung
  • Rechtsberatung im Sinne eines Anwalts

Für diese Aufgaben vermitteln wir gerne an geeignete Dienste und Einrichtungen in der Region.

Zusammenarbeit

Netzwerkarbeit

Gute Betreuung lebt von guter Zusammenarbeit. Wir pflegen regelmäßigen Austausch mit:

  • Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden
  • Sozialdiensten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen
  • Haus- und Fachärzten
  • Pflegestützpunkten und Beratungsstellen
  • Betreuungsvereinen und Kolleginnen im Berufsverband

Sprechen Sie uns an

Vertraulich und ohne Verpflichtung. Wir sind für Sie da.

Termine nach vorheriger Absprache!